Demenz und Selbstbestimmung (Auszug)
Ich bin der Überzeugung, dass die genaue und sensible Beschäftigung mit Demenzerkrankten
zu dem Ergebnis kommt, dass auf jeder Stufe ihrer Entwicklung immer noch Kompetenzen des Verstehens, des Bewertens und des Selbstäußerns vorhanden sind, wenn auch auf einem zunehmend eingeengten und instabilen Niveau, und von uns bei genügend Übung und
Sensibilität beobachtet und wahrgenommen werden können. Diese zunehmend
schwer entschlüsselbaren Äußerungen in Gestalt von Mimik Gestik, Ganzkörpersprache,
Ritualen und Verhaltensweisen repräsentieren Wünsche, Interessen, Präferenzen
und Bedürfnisse und müssen in jedem Falle als notwendige Voraussetzung,
wenn auch nicht hinreichende Legitimation für jede pflegerische und ärztliche Antwort
Beachtung finden.
Eine verantwortliche und verantwortende Medizin und Pflege beachtet diese Äußerungen
auf jeder Stufe der Entwicklung vollständig und wägt sie mit dem Wohl ab.
Sie würde deshalb nie in die Versuchung kommen, eine Vorausverfügung als auch
dann noch bindend einzuschätzen, wenn die aktuelle Willensbekundung erkennbar
dagegen steht.
aus:
Wunder, Michael: Demenz und Selbstbestimmung, Ethik Med 2008 · 20:17–25
http://www.springerlink.com/content/885p642lt573j420/fulltext.pdf
zu dem Ergebnis kommt, dass auf jeder Stufe ihrer Entwicklung immer noch Kompetenzen des Verstehens, des Bewertens und des Selbstäußerns vorhanden sind, wenn auch auf einem zunehmend eingeengten und instabilen Niveau, und von uns bei genügend Übung und
Sensibilität beobachtet und wahrgenommen werden können. Diese zunehmend
schwer entschlüsselbaren Äußerungen in Gestalt von Mimik Gestik, Ganzkörpersprache,
Ritualen und Verhaltensweisen repräsentieren Wünsche, Interessen, Präferenzen
und Bedürfnisse und müssen in jedem Falle als notwendige Voraussetzung,
wenn auch nicht hinreichende Legitimation für jede pflegerische und ärztliche Antwort
Beachtung finden.
Eine verantwortliche und verantwortende Medizin und Pflege beachtet diese Äußerungen
auf jeder Stufe der Entwicklung vollständig und wägt sie mit dem Wohl ab.
Sie würde deshalb nie in die Versuchung kommen, eine Vorausverfügung als auch
dann noch bindend einzuschätzen, wenn die aktuelle Willensbekundung erkennbar
dagegen steht.
aus:
Wunder, Michael: Demenz und Selbstbestimmung, Ethik Med 2008 · 20:17–25
http://www.springerlink.com/content/885p642lt573j420/fulltext.pdf
fppg - 21. Mai, 11:17