Mehr Pflegegeld bei Demenz (Ö)

Bessere Einstufungen von Demenzerkrankten und schwerst behinderten Kindern und Jugendlichen


Demenzerkrankten Personen soll künftig (ab 01.01.2009) bei der Einstufung in den Stufen 1 und 2 eine Erschwerniszulage von 30 Stunden angerechnet, ab der Stufe 3 soll diese 20 Stunden betragen.

Quelle: Sozialministerium
http://www.bmsk.gv.at/cms/site/detail.htm?channel=CH0722&doc=CMS1218634078937

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